Abbrennen von Feuerwerken

Montag, 17. Juli 2017
Abbrennen von Feuerwerken anlässlich von privaten Feiern (Geburtstag, Hochzeit u. ä.) während des Jahres
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Feuerwerke (Kl. II) , außer an Silvester, nicht abgebrannt werden dürfen. Es werden offenbar immer häufiger Feuerwerke anlässlich privater Feierlichkeiten überwiegend zur Nachtzeit - abgebrannt. Da dies, insbesondere beim „Hineinfeiern“ anlässlich von Geburtstagsfeiern um Mitternacht geschieht, kommt es zu vermeidbaren Lärmbelästigungen.
Wir weisen darauf hin, die gesetzliche Bestimmung zu beachten, um Ruhestörungen zu vermeiden und ein friedvolles Zusammenleben zu gewährleisten.
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung